Die Anlauffabrik steht vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Elektromobilität diskriminierungsfrei zur Verfügung. Dafür stellt sie ihre Anlagen zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung. Die Einmietung erfolgt auf Basis des im Folgenden beschrieben, transparenten Prozesses. Dieser umfasst die Hausordnung, in der die wesentlichen Rahmenbedingungen, Verhaltensregeln und Haftungsregelungen festgehalten sind. Weitere Grundlage der Einmietung ist die ebenfalls öffentlich einsehbare Preisliste. ( www.anlauffabrik-aachen.de.) Dort nicht aufgeführte Nutzungsarten sind im Einzelfall mit der Geschäftsführung der Anlauffabrik zu klären.
Für die Nutzung ist eine Buchungsanfrage per Email an anlauffabrik@wzl.rwth-aachen.de zu stellen. Diese wird durch die Buchhaltung der Anlauffabrik insbesondere in Bezug auf die Vollständigkeit der Angaben zu den vorgesehen Zeiten und Anlagen bewertet.
Sofern die Prüfung positiv verläuft, wird die Buchungsanfrage positiv beantwortet. Ist die angefragte Infrastruktur in den gewünschten Zeiträumen bereits belegt, werden Ersatzzeiträume vorgeschlagen. Die Belegung der Anlagen erfolgt ausschließlich nach Eingang vollständiger und verständlicher Buchungsanfragen.
Nutzer mit abgelehnten Buchungsanfragen können sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden, um dort begründeten Einspruch gegen die Entscheidung der Anlauffabrik zu erheben. So kann gegebenenfalls eine erneute Prüfung, nun im Beisein der Schlichter, erwirkt werden. Als Schlichtungsstelle fungiert die Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstraße 6 – 10, 52062 Aachen.
Diese Nutzungsordnung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
